Maklersprech auf verständlich

Viele unserer Kunden (Kaufinteressenten & Verkäufer) kaufen oder verkaufen zum 1. Mal in ihrem Leben eine Immobilie. Naja, vielleicht auch zum zweiten Mal. Jedenfalls ist es für die Meisten keine regelmäßige Aktivität.

 

In Gesprächen werden wir häufig gefragt, wie denn so ein Notartermin abläuft, was eigentlich ein Makler macht, was der Makler denn nun genau kostet und weshalb man, wenn man ein Exposé anfordert, "Makler kostenpflichtig beauftragen" anklicken muss, obwohl der Makler sagte, es wäre erstmal kostenlos.

Im Folgenden haben wir Fragen gesammelt, die uns häufig gestellt werden und Antworten dazu formuliert.

 

Wenn Sie Fragen haben, die Sie unten nicht finden, freuen wir uns, wenn Sie uns diese stellen. Sie sind bestimmt auch für andere Leser interessant.

 

In eigener Sache:

Für die nachfolgend genannten Fragen und Antworten übernehmen keine (rechtliche) Haftung. Wir haben alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Insbesondere aber bei juristischen Fragen, empfehlen wir einen Juristen zu konsultieren. Wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen und tun es natürlich auch nicht.

 

Fragen zum Thema Makler

Was kostet der Makler?

Grundsätzlich kostet der Makler nur dann etwas (nämlich „Provision“ oder „Courtage“), wenn ein sogenannter „Hauptvertrag“ zustande kommt.

Der Hauptvertrag ist bei Kauf/Verkauf der notarielle Kaufvertrag. Der Hauptvertrag kann auch ein Miet- oder Pachtvertrag sein.

Die Höhe der Provision steht immer klar im Exposé und im Maklervertrag.

Die meisten Makler vereinbaren 3,57% Provision (inkl. 19% MwSt.) für Käufer und Verkäufer. So handhaben wir das auch bei scivendo. Manche Makler vereinbaren eine sogenannte „Innenprovision“, d.h. der Verkäufer bezahlt Provision, für den Käufer ist der Deal provisionsfrei.

Wichtig: Besichtigungen sind immer kostenlos und unverbindlich, zumindest bei uns. Der Makler bekommt grundsätzlich Provision (nur) dann, wenn es zum Verkauf / Kauf oder zur Pacht / Miete kommt.

Warum wird die „Objektadresse“ meistens nicht sofort genannt?

Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen. Erst nach der Identifizierung der Kaufinteressenten nennt der Makler die genaue Adresse. Dies dient auch dem Schutz des Verkäufers und des Objekts selbst. Verkäufer möchten in der Regel nicht, dass Interessenten unangekündigt vor ihrem Haus stehen, was ja auch verständlich ist.

Was macht eigentlich ein Makler? Kann ich das nicht selbst?

Ja, es ist wie so oft: Grundsätzlich können, bzw. dürfen Sie das auch selbst machen. Es gibt keine Vorschrift, einen Makler einzuschalten.

So wie Sie auch selbst Ihre Fliesen verlegen können oder den Dachboden ausbauen können. Manchmal klappt das ganz gut, manchmal nicht so gut.

Und wie immer: Jemand, der etwas regelmäßig (und beruflich) macht, macht es wahrscheinlich besser, als jemand, der es nur selten oder manchmal macht. Das ist logisch, oder?

Der Makler ist grundsätzlich ein ausgebildeter Experte mit Erfahrung. In der Regel wird er also viele Dinge rund um den Verkauf / Kauf einer Immobilie naturgemäß einfach besser können.

Denken Sie beispielsweise an die folgenden Themen:

  • Rechtssichere Texte im Exposé und in den Ausschreibungen (Haftung, Gewährleistung, Mängel bei der Immobilie!)
  • Gute Fotos und Videos, nachbearbeitet, im richtigen Licht und mit den richtigen Texten versehen (Es bedarf der Technik, dem Wissen, der Software, dem Können)
  • Beschaffung aller notwendiger Unterlagen (Grundrisse, Bauakte, Katasterpläne, Wohnflächenberechnung etc.)
  • Den „richtigen“ Angebotspreis ermitteln (Seriöse Marktpreisermittlung anstatt die schnelle Online - App, die mal „irgendwas rechnet“)
  • Bonitätsprüfung der Kaufinteressenten, um „Besichtigungstourismus“ zu vermeiden (Lieber wenige „richtige“ Besichtigungen, als etliche sinnlose Termine, oder?)
  • Vorbereitung des Notartermins und Begleitung zum Notar (Sichere Abwicklung des Immobiliengeschäfts)

Am langen Ende kostet der Makler zwar etwas Geld, bezahlt sich aber auf Grund der schnelleren und rechtssicheren Abwicklung in Verbindung mit tendenziell höheren Verkaufspreisen quasi von selbst.

Wozu die ganzen Checkboxen, wenn ich auf der Maklerwebseite ein Exposé anfordere?

Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung schreiben dem Makler (als gewerblichem Anbieter) vor, einem „Verbraucher“ gegenüber bestimmte Dinge offen zu legen oder mitzuteilen, beispielsweise Infos und Dokumente zu den Themen Datenschutz, Widerrufsrecht usw. Dies ist völlig gängige Praxis bei allen Immobilienmaklern. Es „passiert“ auch nichts und es entstehen keine Kosten. Kosten entstehen beim Makler immer erst, wenn es zu einem Hauptvertrag kommt, also beispielsweise zu einem notariellen Kaufvertrag.

Wozu muss ich einen „Maklervertrag“ unterschreiben (oder online abschließen)? Ich will doch nur besichtigen!

Der Maklervertrag regelt lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vermittlung – also Transparenz und Fairness für beide Seiten. Eine Besichtigung verpflichtet Sie zu nichts und es entstehen keine Kosten. Kosten entstehen beim Makler immer erst, wenn es zu einem Hauptvertrag kommt, also beispielsweise zu einem notariellen Kaufvertrag.

Warum steht da „Exposé anfordern und kostenpflichtigen Maklervertrag abschließen“?

Das ist verständlicherweise tatsächlich etwas irreführend. Die Rechtsprechung verpflichtet den Makler dazu, diese Formulierung zu verwenden. Tatsächlich entstehen erst einmal keine Kosten. Kosten entstehen beim Makler immer erst, wenn es zu einem Hauptvertrag kommt, also beispielsweise zu einem notariellen Kaufvertrag.

Warum soll ich dem Makler meine Kontaktdaten geben? Kann ich nicht anonym anfragen?

Der Makler muss wissen, mit wem er es zu tun hat – er haftet gegenüber dem Eigentümer und braucht Ihre vollständigen Kontaktdaten, um Sie rechtssicher zu informieren. Außerdem ist jeder Immobilienmakler dazu verpflichtet, die vollständigen Kontaktdaten aller Beteiligten an Immobiliengeschäften zu identifizieren (Geldwäschegesetz).

Was bedeutet „reserviert“ und was „verkauft“?

„Reserviert“ heißt: Es gibt einen konkreten Kaufinteressenten, aber noch keinen Kaufvertrag. Erst mit dem Notarvertrag gilt das Objekt als „verkauft“.

Wie erkenne ich, ob ein Makler seriös ist?

An Transparenz, vollständigen Unterlagen, klaren Antworten, an Zuverlässigkeit (Rückrufe, Präsenz, Einhaltung von Absprachen), an Fachkenntnis und einem offenen Umgang mit allen Fragen – genau das ist unser Anspruch bei scivendo.

Fragen zum Thema Grundbuch

Was steht im Grundbuch?

Im Grundbuch steht, wem die Immobilie gehört, welche Rechte oder Belastungen darauf liegen (z. B. Wegerechte, Hypotheken) und in welchem Flurstück sie liegt. Es ist sozusagen der „Personalausweis“ einer Immobilie.

Kann ich als Eigentümer einen Grundbuchauszug bekommen?

Ja, jederzeit. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Als Eigentümer dürfen Sie beim zuständigen Grundbuchamt oder über einen Notar einen aktuellen Auszug anfordern. Das geht meist auch online über das Amtsgericht.

Kann ich als Kaufinteressent einen Grundbuchauszug bekommen?

Nur mit einem sogenannten „berechtigtem Interesse“ – also in der Regel über den beauftragten Makler oder den Notar, wenn Sie sich konkret für den Kauf entschieden haben. Vorher darf das Amt aus Datenschutzgründen keine Einsicht gewähren. Dies dient einfach dem Schutz der jeweiligen Eigentümer.

Fragen zum Thema Verträge

Was ist ein Hauptvertrag?

Der Hauptvertrag ist der Vertrag, den die Beteiligten am Ende abschließen wollen und für dessen Vermittlung sie einen Makler beauftragen. Beim Immobilienkauf ist der Hauptvertrag also der notarielle Kaufvertrag. Bei Vermietung/Verpachtung ist der Hauptvertrag der Miet- oder Pachtvertrag.

Der Maklervertrag ist demzufolge nicht der Hauptvertrag!

Was ist ein „notarieller Kaufvertrag“? Ist das schon verbindlich?

Ja, ab der Unterschrift beim Notar ist der Kaufvertrag für beide Seiten bindend.

Welche Mängel müssen dem Kaufinteressenten gesagt werden?

Grundsätzlich alle, die der Verkäufer kennt. Der Verkäufer haftet für verschwiegene Mängel. Dies kann im schlimmsten Fall bis zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags führen. Daher, und so handhaben wir das auch bei scivendo, ist es immer gut, mit Käufern und Verkäufern über alle positiven und negativen Aspekte einer Immobilie transparent zu sprechen.

Kann ich vom Immobilienkaufvertrag noch zurücktreten, wenn ich unterschrieben habe?

In der Regel nicht. Rücktritt oder Rückabwicklung sind grundsätzlich in bestimmten Fällen zwar möglich, aber die Hürden sind hoch. Es gibt beim notariellen Kaufvertrag kein „Rücktrittsrecht“, wie Sie das vom Versandhandel her kennen. Grundsätzlich gilt: Unterschrieben ist unterschrieben.

Kann ich direkt mit dem Eigentümer sprechen?

Grundsätzlich läuft die Kommunikation über den Makler, bzw. über uns als scivendo. Der Makler vertritt die Interessen beider Seiten und sorgt für einen fairen Ablauf.

Was passiert, wenn ich ohne den Makler direkt mit dem Eigentümer kaufe?

Dann bleibt die Provisionspflicht trotzdem bestehen, weil der Kontakt durch den Makler zustande kam.

Fragen zum Thema Energieausweis

Was heißt „Energieausweis liegt vor“ – und was steht da eigentlich drin?

Der Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist – ähnlich wie das Energielabel bei Elektrogeräten. Die ausgewiesenen Energieeffizienzklassen reichen von „A“ (sehr gut) bis „H“ (schlechteste Kategorie).

Spätestens bei der Besichtigung händigt der Makler den Energieausweis aus.

Fragen zum Thema Marktwert einer Immobilie

Wie ermittelt der Makler den Marktwert?

Durch Vergleichswerte, Standortanalysen, Bewertung von Zustand und Ausstattung der Immobilie und nicht zuletzt auf Grund von Erfahrung. Meistens werden dazu softwaregestützte Bewertungstools eingesetzt, die auch von Kreditinstituten genutzt werden. So machen wir das bei scivendo auch.

Im Netz gibt es zahlreiche Bewertungsrechner, in die man ein paar Daten eingibt und die einem nach wenigen Sekunden den „Wert“ der Immobilie nennen.

Wir bei scivendo sind der Meinung, dass diese Bewertungen eventuell eine erste Tendenz aufzeigen können. Am Ende können diese Tools aber keinen realistischen Marktwert aufzeigen. Erfahrungsgemäß weichen die hier präsentierten „Immobilienwerte“ mitunter erheblich von den tatsächlichen Marktwerten ab.

Den Preis kann ich auch selbst ermitteln. Ich fange einfach mal oben an und billiger werden geht ja immer.

So denken viele private Verkäufer und es ist ja auch nachvollziehbar. Das Ergebnis ist aber leider häufig suboptimal. Warum?

Setzt man den Preis einer Immobilie (viel) zu hoch an, also „nicht marktgerecht, wird man keine oder wenige „echte“ Kaufinteressenten bekommen. Die Immobilie steht vergleichsweise lange im Angebot. Dies führt zur ersten Preissenkung, dann zur zweiten, dann zur dritten. Die Immobilie wird zeitgleich von Suchenden beobachtet. Diese Menschen bekommen das Gefühl „oh, das stimmt etwas nicht. Die Immobilie scheint ein Problem zu haben“. Die Abwärtsspirale setzt sich fort.

Am Ende wird häufig ein niedrigerer Kaufpreis erzielt, als wenn von Anfang an ein marktgerechter Angebotspreis veröffentlicht worden wäre.

 

Fragen zum Ablauf eines Immobiliengeschäfts

Wie läuft ein Immobilienverkauf (oder – kauf) eigentlich ab?

Im ersten Schritt begutachten wir als Immobilienmakler die Immobilie und nehmen eine Marktpreisermittlung vor. Diese stimmen wir mit dem Verkäufer ab.

Anschließend führen wir das ganze Marketing (Inserate, Fotos, Exposés etc.) inkl. Besichtigungen durch.

Sind sich Verkäufer und Käufer einig, organisieren wir den Notartermin.

Sind alle Formalitäten erledigt, wird der Kaufpreis gezahlt und die Immobilie übergeben.

Danach wird der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Wir begleiten Käufer und Verkäufer bei all diesen Schritten und stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung.

Muss man immer zum Notar?

Ja. Ein Immobilienkauf ist in Deutschland nur mit notarieller Beurkundung rechtsgültig.

Wie läuft die Übergabe ab? Wer protokolliert das?

Nach Zahlung des Kaufpreises erfolgt die Schlüsselübergabe; meist mit einem Protokoll über Zählerstände, Schlüssel etc.
Wir von scivendo begleiten diese Übergabe, so dass diese fair und sicher abläuft.

Wie läuft ein Notartermin genau ab?

 

Der Notar liest den Vertrag vor, erklärt ihn und stellt sicher, dass beide Parteien alles verstanden haben. Anschließend wird unterschrieben.

Im Vorfeld verschickt der Notar den Kaufvertragsentwurf an beide Parteien, so dass vor dem eigentlichen Notartermin Fragen und Änderungswünsche geklärt werden können.

Wenn Sie Fragen zum Kaufvertragsentwurf haben, sprechen Sie uns gerne an.

Was passiert nach der Besichtigung – wie geht es dann weiter?

Wenn Ihnen die Immobilie gefällt, besprechen Sie mit dem Makler die nächsten Schritte – Finanzierungsbestätigung, Unterlagen, Notarvorbereitung. Wir von scivendo begleiten Sie gerne durch alle Schritte und beantworten Ihre Fragen.

Fragen zur Finanzierung

Was sind Kaufnebenkosten?

Kaufnebenkosten sind alle Kosten, die beim Kauf / Verkauf einer Immobilie anfallen, unabhängig des reinen Verkaufspreises. Dies sind also Kosten für den Notar, für Grundbucheintragungen, die Grunderwerbssteuer usw. Als Richtwert kann hier 10% des Kaufpreises angesetzt werden.

Warum fragt der Makler nach einer „Finanzierungsbestätigung“?

Weil sie zeigt, dass Sie die Immobilie tatsächlich finanzieren können – also dass Ihre Bank den Kauf grundsätzlich begleitet. Das gibt auch dem Verkäufer Sicherheit und verhindert Enttäuschungen auf beiden Seiten. Sie ist kein Zwang, aber ein wichtiger (und ganz normaler) Schritt, wenn Sie die Immobilie wirklich kaufen möchten.

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