Warum nur einen Makler beauftragen
und nicht gleich mehrere?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, können Sie einen Makler mit der Vermarktung beauftragen. Oder mehrere.

Der Gedanke, gleich mehrere Makler gleichzeitig zu beauftragen, liegt nahe und ist auf den ersten Blick durchaus charmant.

Da wird es sicherlich Wettbewerb geben und eine viel breitere Ansprache. Der eine Makler sucht hier, der andere dort. Und „Interessentenlisten“ mit „vorgemerkten“ Interessenten, die „genauso eine Immobilie“ suchen, haben ja auch alle.

Schließlich vergleicht man beim Autokauf ja auch mehrere Händler. Warum also nicht mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?

Wettbewerb über alles.

Vielleicht ahnen Sie es bereits: Das Ganze hat einen Haken. Und wir empfehlen es nicht, mehrere Makler gleichzeitig zu beauftragen.

Das hat nichts damit zu tun, dass wir oder andere Immobilienmakler etwas gegen Wettbewerb hätten.

Es hat etwas damit zu tun, ob und wie gut Ihre Immobilie vermarktet wird.

Jedes Produkt braucht eine individuelle Vermarktung

Wenn man ein Produkt vermarktet, egal welches, ist es unerlässlich, eine individuelle Vermarktungsstrategie für dieses Produkt festzulegen. Dies gilt für Zahnpasta genauso wie für Autos, Kühlschränke oder Immobilien:

  • Wie hoch ist der Angebotspreis?
  • Welche Zielgruppe sprechen wir an? Welche eher nicht?
  • Wie erreichen wir die Zielgruppe? Analog? Digital? In welcher Tonalität?
  • Welche Bilder und Texte unterstützen diese Vermarktung und sprechen die selektierte Zielgruppe an?

„Ihr“ Produkt ist nicht einfach irgendeine Immobilie, sondern exakt Ihre Immobilie.

Die gibt es weltweit nur genau einmal. In dieser Ausführung, in dieser Lage, in diesem Zustand. Ein absolutes Einzelstück.

Und deswegen bedarf die Vermarktung Ihrer Immobilie auch optimalerweise einer individuellen Strategie.

Können mehrere unabhängig voneinander arbeitende Makler gleichzeitig dieselbe Vermarktungsstrategie umsetzen?

Eher nicht.

In der Folge würde Ihre Immobilie mit unterschiedlichen Texten, Bildern, stellenweise sogar mit unterschiedlichen Preisen auf unterschiedlichen Portalen angeboten werden, mitunter mehrfach im gleichen Portal.

Das muss keineswegs zu einer besseren oder schnelleren Vermarktung führen. Im Gegenteil: Widersprüchliche Angaben können Kaufinteressenten verunsichern:

Habe ich dieses Haus nicht schon einmal gesehen? Aber da kostete es doch viel weniger, oder? Komisch. Auch die Angaben zur Grundstücksgröße sind unterschiedlich. Ich weiß nicht so recht, ob da alles mit rechten Dingen zugeht…

Hinzu kommt: Wer übernimmt eigentlich die Verantwortung für die gesamte Vermarktung? Wer analysiert die Nachfrage, wertet Rückmeldungen von Interessenten aus und passt die Strategie gegebenenfalls an? Wenn mehrere Makler unabhängig voneinander arbeiten, fehlt häufig genau diese zentrale Steuerung.

Und es fehlt die Verantwortung. Sie kennen das: Mehrere Köche verderben den Brei. Wenn keiner verantwortlich ist, passiert meistens: Nichts.

 

Die rechtliche Situation: Häufig unterschätzt

 

Ein weiterer Punkt wird häufig unterschätzt: die rechtliche Situation.

Ein Makler hat grundsätzlich dann Anspruch auf seine vereinbarte Provision, wenn aufgrund seiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein wirksamer Immobilienkaufvertrag zustande kommt und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sind mehrere Makler gleichzeitig mit derselben Immobilie beauftragt, kann die Situation unübersichtlich werden.

Ein Kaufinteressent fragt beispielsweise dieselbe Immobilie bei mehreren Maklern an und erhält von verschiedenen Seiten Informationen und Angebote. Kommt es anschließend zum Kauf, kann die Frage entstehen, welcher Makler einen provisionspflichtigen Beitrag zum Vertragsabschluss geleistet hat.

Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar mehrere Provisionsansprüche im Raum stehen. Ob diese tatsächlich bestehen, hängt allerdings vom jeweiligen Einzelfall ab.

Für Käufer und Verkäufer kann dies zu unangenehmen rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Ein klar geregelter Maklerauftrag mit eindeutigen Zuständigkeiten kann helfen, solche Konflikte von vornherein zu vermeiden.

Allgemeinauftrag oder Alleinauftrag?

Übrigens: Wenn Sie mit mehreren Maklern einen Vertrag schließen, werden diese Verträge „Allgemeinaufträge“ genannt. Der Eigentümer kann also mehrere Makler parallel beauftragen.

Ein Exklusivvertrag mit einem Makler ist hingegen entweder ein „einfacher Alleinauftrag“ (Der Eigentümer beauftragt während der vereinbarten Laufzeit keinen weiteren Makler. Eigene Verkaufsbemühungen bleiben grundsätzlich möglich) oder ein „qualifizierter Alleinauftrag“: Hier können zusätzliche Verpflichtungen vereinbart werden, beispielsweise Interessenten an den beauftragten Makler zu verweisen. (Solche Regelungen müssen rechtlich wirksam ausgestaltet sein.)

Ein solcher Alleinauftrag schafft außerdem eine wichtige Voraussetzung für eine umfassende und sorgfältig geplante Vermarktung: Der beauftragte Makler kann seine Investitionen in Präsentation, Werbung und Interessentenansprache besser kalkulieren. Davon kann letztlich auch der Eigentümer profitieren – vorausgesetzt, der Makler erfüllt seinen Auftrag engagiert und professionell.

Natürlich ist ein solcher Alleinauftrag kein Qualitätsversprechen. Entscheidend bleibt, welchen Makler Sie beauftragen, welche Leistungen vereinbart sind und wie transparent die Zusammenarbeit gestaltet wird. Er schafft jedoch gute Voraussetzungen für eine professionelle, koordinierte und langfristig angelegte Vermarktung.

Fazit:

Wenn mit Makler, dann richtig. Sprechen Sie mit mehreren Maklern. Wählen Sie nicht zwangsläufig denjenigen, der Ihnen den höchsten Kaufpreis verspricht (auch zu diesem Thema haben wir einen Fachbeitrag geschrieben).

Vergleichen Sie die Konzepte, die Leistungen und die Menschen dahinter. Entscheiden Sie sich dann für den Makler, der Sie wirklich überzeugt – und geben Sie ihm die Möglichkeit, Ihre Immobilie mit einer durchdachten Strategie erfolgreich zu vermarkten.

Und dann beauftragen Sie diesen einen. Nicht mehrere.